Der Titel hätte auch „Grundlagen der Besuchersicherheit bei temporären Veranstaltungen“ heißen können, allerdings würde der Leser dann vermutlich eher juristisch trockenes Brot erwarten. Wir wollen in diesem Artikel stattdessen schmackhafte Appetithäppchen zum Thema Veranstaltungssicherheit bieten. Und das in einer Zeit, in der aus einem Roadie ein Meister, einem zwielichtigen Promoter ein verantwortlicher Veranstalter und aus einem Zigarre-rauchenden Clubbesitzer ein baurechtlich relevanter Betreiber geworden ist.
Weiterlesen