TÜV Rheinland-Fachsymposium zu Veranstaltungssicherheit
von Redaktion,
Das TÜV Rheinland-Fachsymposium „Veranstaltungen in Zeiten erhöhter Terrorgefahr“ am 29. Juni in Hamburg stellt die Bedrohungslage und Sicherheitsmaßnahmen für Events in den Mittelpunkt der Tagung. Beleuchtet werden die Auswirkung terroristischer Bedrohung auf die Planung und Durchführung von Konzerten, Kongressen oder Sportveranstaltungen.
Der Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz hat weitreichende Wirkung hinterlassen. Plötzlich ist aus einem latenten Gefahrenszenario Realität geworden. Seitdem werden Veranstaltungen deutschlandweit noch massiver geschützt als zuvor, was von den Veranstaltern weit mehr erfordert als nur das subjektive Gefühl der potenziellen Terrorgefahr zu besänftigen. Der Anschlag von Berlin hat erhebliche Auswirkungen auf die Planung und Durchführung von Veranstaltungen, da sämtliche Sicherheitsvorkehrungen verstärkt und gravierende Notfallszenarien berücksichtigt werden müssen. Die Organisation von Events ist im Zusammenwirken der daran beteiligten Veranstalter, Sicherheitsdienste, Polizei und Notfallrettung deutlich komplexer geworden. Mit diesen neuen Gegebenheiten und entsprechenden Szenarien befasst sich am 29. Juni 2017 in Hamburg das TÜV Rheinland-Fachsymposium „Veranstaltungen in Zeiten erhöhter Terrorgefahr“.
Kontrollen stärken Sicherheitsempfinden
Knapp 400 Millionen Menschen besuchten laut GCB (German Convention Bureau) 2016 in Deutschland ganz unterschiedliche Veranstaltungen, wie z.B. große Sportveranstaltungen, Konzerte, Kongresse, Tagungen. Nicht erst seit dem Berliner Anschlag erachten Publikum und Zuschauer von Veranstaltungen Körper- und Taschenkontrollen als nötig und eher selten als lästig und behindernd. Auf das persönliche Sicherheitsempfinden der Besucher wirkt dies beruhigend. Genauso wie die vor Ort erheblich größere Zahl von Einsatzfahrzeugen der Polizei und des Sanitätsdienstes. Auch intensive Zugangskontrollen, patrouillierende und deutlich sichtbar bewaffnete Polizisten sowie Überwachungskameras verstärken das Gefühl der Sicherheit und werden bei Großveranstaltungen gelassen akzeptiert, da sie als potenzielle Anschlagsziele von Terroristen gelten.
Planung und Umsetzung geeigneter Sicherheitsmaßnahmen
Durch die veränderte Bedrohungslage hat sich die gesamte Planung und Durchführung von Veranstaltungen verändert. Aber zu welchen speziellen Schutzmaßnahmen ist ein Veranstalter überhaupt verpflichtet? Die eigenen Mittel und rechtlichen Möglichkeiten, etwas Erfolgversprechendes zur Verbesserung der Sicherheit zu unternehmen, sind jedenfalls beschränkt. Sollte der Organisator deshalb nicht besser gleich alle Maßnahmen der Polizei überlassen? Und was kommt im Falle eines Anschlags auf die beteiligten Institutionen und Dienstleister zu? Wie müssen Räumungs- und Fluchtkonzepte aussehen? Wie sollte idealerweise die Zusammenarbeit mit der Polizei organisiert sein? Diese und zahlreiche weiteren Fragen werden beim Symposium „Veranstaltungen in Zeiten erhöhter Terrorgefahr” thematisiert.
Das Fachsymposium richtet sich an Betreiber und Veranstalter, aber auch an Fach- und Führungskräfte der Bereiche Veranstaltungstechnik, Sicherheits- und Gebäudemanagement, an die technische Aufsicht sowie die für Arbeits- und Brandschutz Zuständigen. Verantwortliche Leiter im Rettungswesen, bei der Unfallkasse oder der Polizei sollen durch die Inhalte der Tagung ebenfalls angesprochen werden wie kommunale Vertreter der Ordnungs-, Bauordnungs-, Kultur- und Sportämter.
Die Tagung der TÜV Rheinland Akademie findet am 29. Juni 2017 im Renaissance Hotel Hamburg statt. An Beispielen wie „Rock am Ring“, „Kölner Lichter“ oder der „Eishockey-WM 2017“ zeigen und erklären Experten aus der öffentlichen Verwaltung, der Polizei und von privaten Sicherheitsunternehmen, wie sich die terroristische Bedrohung auf die gesamte Organisation und Durchführung von Veranstaltungen auswirkt.