ISDV arbeitet in BMAS-Gremium zur Sozialversicherungspflicht für Selbständige mit
von Redaktion,
Die Interessengemeinschaft selbständiger DienstleisterInnen bringt ihre Expertise im Gremium des BMAS zur bevorstehenden Sozialversicherungspflicht für Selbständige ein.
(Bild: ISDV)
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Die Altersabsicherung ist seit Arbeitsaufnahme für die ISDV ein wichtiger Punkt der Selbständigkeit. Der Branchenberufsverband ISDV hat es somit durch konsequente und konstruktive Arbeit in 4 Jahren geschafft, in der Bundespolitik Gehör zu erlangen.
Die Verpflichtung zur Altersabsicherung ist im Koalitionsvertrag bereits beschlossen. Im Bundesministerium wird nun beraten, für welche Selbständigen diese Regelung greifen soll – für Bestands- oder Zugangsselbständige –, welche Ersatzsysteme genutzt werden könnten (Opt-Out) und wie diese Verpflichtung ausgestaltet wird.
Die ISDV befürwortet die Öffnung der Sozialsysteme für alle: Sie sagt Ja zur Vorgabe der EU und des Koalitionsvertrages, fordert aber Augenmaß und Weitblick und keinen blinden Aktionismus. Sie engagiert sich für alle Selbständigen der Live-Entertainmentbranche in den Gremien, die Entscheidungen treffen.
Die ISDV positioniert sich klar
1. Geltung nur für zukünftige Selbständige
a) Die Vielfalt der aktuellen Möglichkeiten der Ausgestaltung der Altersabsicherung hätte die Folge, dass die DRV 3-4 Millionen Einzelbeurteilungen erstellen müsste, um diese bewerten zu können. Dies würde zum einen Jahre in Anspruch nehmen und könnte außerdem tausende von Klagen gegen die Entscheidung der DRV zur Folge haben. Zudem würde der DRV über die Finanzämter ein tiefer Einblick in die Strukturen der (Einzel-)Unternehmer gewährt.
Ein Resultat der aktuellen Rechtsfreiheit wäre, so befürchtet die ISDV, die Einleitung einer unabsehbaren Anzahl an Statusfeststellungsverfahren – auch in anderen Branchen. Auftraggeber würden sich präventiv von der Beauftragung Selbständiger distanzieren und ganze Wirtschaftszweige – unter anderem die Live-Entertainmentbranche – in sich zusammenfallen.
b) All jene, die bereits selbständig sind, haben sich aufgrund der Gestaltung der gesetzlichen Regelungen für die Selbständigkeit entschieden. Diese Regelungen im Nachhinein zu ändern, würde all die in Bedrängnis bringen, die sich auf langjährige Verpflichtungen wie Hauskauf, Wertpapiere, Lebensversicherungen und anderes eingerichtet haben.
Ein neues System kann nicht zusätzlich bedient werden. Die Auflösung der bestehenden Verträge wäre mit großen finanziellen Verlusten verbunden.
2. Opt-Out
Als Opt-Out-Möglichkeit sieht die ISDV wir branchenspezifische Versorgungswerke, die die nötige Flexibilität im Bezug auf das schwankende Einkommen eines Selbständigen aufweisen. Ebenso sind wir für insolvenz- und pfändungssichere Altersvorsorge-Investmentkonten als Opt-out, wie sie in den USA beliebt sind.
3. Ausgestaltung
Die ISDV plädiert dafür, die Verpflichtung auf eine Altersvorsorge zu begrenzen. Eine KV-Pflicht gibt es bereits und es sollte jedem selbst überlassen bleiben, wie weit die Absicherung gehen soll. Zu nennen sind hier die Berufsunfähigkeitsversicherung oder der Hinterbliebenenschutz.
Es darf nicht vergessen werden, dass die Selbständigen die volle Belastung zu tragen haben, wohingegen sich Angestellte und Arbeitgeber diese Belastung teilen. Man spricht hier immerhin von 18,7% des Einkommens. Zuzüglich der Einkommens- und Gewerbesteuern, Krankenversicherung und privater Pflegepflichtversicherung steigen die Gesamtabgaben auf fast 60%. Zudem denkt die ISDV, dass die Absicherung im staatlichen System durchaus Vorteile hat. Dass sich die Versicherungswirtschaft durch eine Verpflichtung der Selbständigen bereichert oder wirtschaftlich erstarkt, sollte hier nicht das Ziel sein.