Änderung der Ausbildungsverordnung

Die neue Ausgabe im Zeichen der Young Professionals

Marcel Courth, PRODUCTION PARTNER

Das Frühjahr ist traditionell eine dynamische und arbeitsintensive Zeit: Entscheidungen für Investitionen, der Besuch von Fach- und Hausmessen, die anstehende Festival-Saison und auch die daran angrenzenden Touren sorgen sowohl bei Herstellern und Vertrieben als auch bei Rental- und Production-Companies für lange Arbeitstage. Aber auch die Auszubildenden – vor allem diejenigen, die sich im 3. Lehrjahr befinden – erleben im Frühjahr eine aufregende und sehr intensive Zeit mit Prüfungen und dem Ausbildungsende.

Den Ausbildungsberuf „Fachkraft für Veranstaltungstechnik“ gibt es mittlerweile seit gut 18 Jahren – er ist im übertragenen Sinn „volljährig“ geworden. Nun wurde die Ausbildungsverordnung nach ca. 14 Jahren erstmals überarbeitet, um dem technologischen Fortschritt unserer Branche Rechnung zu tragen, aber auch um Lücken und Unklarheiten in der bisherigen Verordnung zu beseitigen. In der neuen Ausgabe von PRODUCTION PARTNER sehen wir uns die Neuerungen in der Ausbildungsverordnung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik an und klären, was das sowohl für die Auszubildenden, aber natürlich auch für die ausbildenden Unternehmen bedeutet.

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Darüber hinaus möchten wir in einem Ratgeber von Versicherungsspezialist Christian Raith allen diesjährigen und auch ehemaligen Absolventen Tipps für die richtige Wahl der Versicherung auf den Weg geben. Welche Versicherung braucht man unbedingt, welche kann optional sinnvoll sein? Worauf muss man genau achten? Und wie sieht die Frage der Haftung aus als Selbstständiger oder Angestellter? Online haben wir passend dazu auf production-partner.de die Rubrik „Young Professionals“ eingeführt. Dort sammeln sich dann viele hilfreiche Themen wie Basiswissen, praktische Techniktipps oder auch allgemeine Artikel über den Beruf.

 

Die neue Ausgabe 5|2017 können Sie in unserem Online-Shop versandkostenfrei bestellen. Hier geht es direkt zum Shop …

 

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