Die Wahrscheinlichkeit, dass jeder schon einmal etwas im Internet ver- oder gekauft hat, ist relativ hoch. Schließlich bieten Online-Verkäufe viele Vorteile. Spätestens die Verkaufsplattform Ebay hat gezeigt, dass es irgendwo auf der Welt immer jemanden gibt, den man mit dem alten Gameboy vom Dachboden oder der defekten Bohrmaschine glücklich machen kann. Dasselbe gilt für gebrauchte Veranstaltungstechnik. Warum sich selbst also das Lager zustellen, wenn man die nicht mehr genutzte Technik ganz einfach online an den Mann bringen kann? Damit der Verkauf glückt, haben wir einige Tipps zum erfolgreichen Online-Verkauf zusammengestellt.
Verkaufs-Plattformen bieten in der Regel eine Suchfunktion, die die Titel der angebotenen Produkte durchforstet – nicht die Beschreibungen. Darum sollte der Titel das zu verkaufende Produkt möglichst genau beschreiben, dabei aber nicht unübersichtlich werden. Auch Synonyme können hilfreich sein, denn unterschiedliche Interessenten nutzen unterschiedliche Begriffe für ein und dasselbe Produkt. Verkäufer sollten sich stets fragen: „Wonach sucht der Kunde?“ So lohnt es sich beispielsweise neben dem Begriff „Projektor“ auch die Bezeichnung „Beamer“ in den Titel des Produktes zu integrieren. Eher ungebräuchliche Begriffe sollten vermieden werden – oder haben Sie schon einmal nach einer „Rarität“ gesucht? Bewährt hat sich bei der Wahl des passenden Titel die Formel Marke – Produkt – Eigenschaften – Zustand. Ebenfalls machen sich die drei Buchstaben „OVP“ in der Artikelbezeichnung (oder auch später in der Artikelbeschreibung) gut. Sie belegen das Vorhandensein der Originalverpackung und verweisen darauf, dass das Produkt im originalen Karton verschickt wird. So wird zusätzlich Seriosität vermittelt.
Korrekte Rechtschreibung im Titel erklärt sich von selbst: Wer statt einer L-Acoustics Lautsprecheranlage eine L-Akustik Anlage verkauft, braucht sich nicht wundern, wenn viele Interessenten den Weg zum Produkt schlicht nicht finden. So greift man zwar die Kunden ab, die gezielt nach falsch geschriebenen Artikeln suchen, um ein Schnäppchen zu machen, im ehrlichen Interesse des Verkäufers wird diese Taktik aber generell nicht liegen.
3. Detailliert, aber übersichtlich: Die Artikelbeschreibung
Für die Artikelbeschreibung gelten ähnliche Regeln wie für die Wahl des passenden Titels: Ausführlich, aber nicht unübersichtlich. Ausreichend Absätze an den passenden Stellen sind in diesem Zusammenhang von Vorteil. Fragen, die unbedingt beantwortet werden sollten, sind die klassischen W-Fragen: Was wird verkauft? Welche Eigenschaften hat das Produkt? Welches Zubehör wird mitgeliefert? Wann wurde das Produkt erworben bzw. hergestellt? Wie lange und für welche Anlässe war der Artikel in Gebrauch? In welchem Zustand befindet sich der Artikel? Welche Mängel gibt es? Besonders die letzten beiden Fragen sind ungemein wichtig. Ein gebrauchter Artikel, der keinerlei Mängel aufweist, hat oft einen zweifelhaften Beigeschmack. Wer ehrlich ist und Schwächen zugibt, wirkt auf den potenziellen Käufer glaubhafter. Zu detaillierte Beschreibungen des Artikels sollten jedoch umgangen werden: Andernfalls kann es passieren, dass sich der Käufer in den Einzelheiten verliert, wichtige Aspekte jedoch überliest.
Logischerweise sind Bilder beim Online-Verkauf einer der Hauptaspekte: Sie generieren Aufmerksamkeit und geben dem Kunden eine unmittelbare Vorstellung vom Produkt. Der psychologische Effekt guter Bilder wird jedoch häufig unterschätzt: Klare und fokussierte Bilder vermitteln einen ehrlichen Eindruck, während unscharfe Bilder den Eindruck Bei Bildern gebrauchter Veranstaltungstechnik sollten Verkäufer darauf achten, eigene Fotos (im Idealfall mehrere aus verschiedenen Perspektiven) zu verwenden. Das Originalbild vom Hersteller zeigt nicht den konkret angebotenen Artikel und wird beim Käufer Zweifel wecken. Auch zu im Internet gefundenem Bildmaterial sollte Abstand gehalten werden: Nicht nur, dass diese Bilder nicht dem tatsächlichen Produkt entsprechen, die Missachtung fremden Copyrights ist auch strafbar. Es gibt zahlreiche Anwälte, die sich auf das Auffinden illegal genutzter Bilder im Internet spezialisiert haben und diese anzeigen: Potenzieller Ärger, den wirklich niemand braucht und der leicht umgangen werden kann.
5. Gewährleistungen bei gebrauchter Veranstaltungstechnik
Vor allem für private Verkäufer ist es wichtig, auf das Vorhandensein oder Nicht-Vorhandensein der Gewährleistung hinzuweisen. Wird das Bestehen einer Gewährleistung nicht ausdrücklich ausgeschlossen, wird dem Käufer automatisch die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren zugesichert. Missverständliche Formulierungen sollten unbedingt vermieden werden. Laut Stiftung Warentest sollen Verkäufer mit folgender Formulierung auf der sicheren Seite sein: „Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.“ Verkäufer sollten sich jedoch darüber im Klaren sein, dass solche Formulierungen ihre Wirkung verlieren, wenn nachgewiesen werden kann, dass die in der Artikelbeschreibung gemachten Angaben fehlerhaft waren.
Erstaunlich viele Nutzer von Online-Verkaufsplattformen setzen die Versandgebühren extra hoch an, beauftragen aber in Wirklichkeit einen günstigeren Anbieter, um noch ein paar Euro mehr herausschlagen zu können. Zum einen schreckt diese Vorgehensweise jedoch Interessenten ab, zum anderen wirkt es im Nachhinein unseriös, falsche Angaben zur Versandart zu machen. Artikel sollten deshalb stets auf die beschriebene Art und mit dem angegebenen Dienstleister versendet werden. Zudem empfiehlt es sich, Produkte immer versichert zu verschicken. So kann der Verkäufer den Weg der Sendung nicht nur online verfolgen, sondern hat gleichzeitig einen Beweis, sollte der Käufer behaupten, den Artikel nie erhalten zu haben. Sollte dem tatsächlich so sein, haftet in der Regel der Versanddienstleister und der Verkäufer bleibt von Schadensersatzansprüchen unberührt.