Der Titel hätte auch „Grundlagen der Besuchersicherheit bei temporären Veranstaltungen“ heißen können, allerdings würde der Leser dann vermutlich eher juristisch trockenes Brot erwarten. Wir wollen in diesem Artikel stattdessen schmackhafte Appetithäppchen zum Thema Veranstaltungssicherheit bieten. Und das in einer Zeit, in der aus einem Roadie ein Meister, einem zwielichtigen Promoter ein verantwortlicher Veranstalter und aus einem Zigarre-rauchenden Clubbesitzer ein baurechtlich relevanter Betreiber geworden ist.
Wer jetzt bereits beim Lesen der Überschrift schlechte Laune, Bluthochdruck und Gedanken wie „typisch deutsch“, „Überregulierung“ oder „überflüssig“ bekommt, dem sei gleich zu Anfang gesagt: Es geht hier nicht um Normen, Gesetze, Vorschriften oder Regeln, um deren Wissen und Anwendbarkeit auf der Baustelle oftmals geradezu epische Schlachten zwischen Verantwortlichen und Ausführenden geschlagen werden. Vielmehr soll dem zentralen Faktor, um den sich in unserer Branche alles dreht oder zumindest drehen sollte, wieder etwas mehr Gewicht zugeben. Denn oft hat man heutzutage leider das Gefühl, neben Materialschlachten, technischen Höchstleistungen und hochprofitablen Profilierungsversuchen einzelner Event-Gurus eines allzu oft aus dem Auge zu verlieren: den Menschen im Allgemeinen und den Besucher unserer Inszenierungen ganz im Besonderen – vor allem, wenn es über den reinen Showkonsum hinaus um dessen Sicherheit geht.
Veranstaltungssicherheit: Arbeitsschutz vs. Besuchersicherheit
Schutz und Sicherheit – um direkt zu Beginn Klarheit zu schaffen, ziehen wir hier gleich eine Trennlinie zwischen dem Schutz von Beschäftigten und Unternehmern einerseits sowie der Sicherheit von Besuchern andererseits.
(Bild: Sylvia Koch)
Der klassische Arbeitsschutz, wie wir ihn heute primär aus staatlichen Arbeitsschutzgesetzen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften kennen, stammt in seinen Anfängen schon aus der Zeit, als dem Neandertaler klar wurde, dass es Sinn macht, Fleisch nicht mit bloßen Händen, sondern mittels geeignetem Werkzeug ins offene Feuer zu halten – spätestens aber, als die Arbeitsroutinen der industriellen Revolution die ersten Gliedmaßen und damit auch wertvolle Arbeiter kosteten. Dennoch war es noch ein langer Weg, bis der bald flächendeckend verbreitete und akzeptierte Arbeitsschutz schließlich auch die bis dato noch so anarchistische Parallelwelt der Show- und Eventbranche erreichte. Nur langsam, aber dennoch stetig haben sich die Event-Reisenden daran gewöhnt, dass nicht (nur) Sex, Drugs and Rock’n‘Roll, sondern vor allem Sicherheitsschuhe, Helm und Handschuhe unser ständiger Begleiter sein sollten. Kaum eine professionelle Baustelle heutzutage, auf der man noch Techniker ohne Helm oder Rigger ohne entsprechendes Gurtzeug hantieren sieht – und das ist auch gut so!
»Grundsätzlich gilt immer: Wer Menschen zu sich ruft, ist für deren Sicherheit verantwortlich.«
Stefan Junker | egal, ob die VStättVO greift oder nicht
Veranstaltungstechniker sind allerdings extrem teamfähige Praktiker, sie arbeiten stets lösungsorientiert und zielgerichtet – Skills, die unsere Branche ausmachen und nicht selten dazu führen, dass man sich morgens neu kennenlernt, tagsüber zusammenarbeitet und bereits am ersten Abend wie langjährige Kumpels an der Bar eines Hotels endet. Dies führt aber manchmal auch dazu, dass selbst sinnvolle gesetzliche Regelungen und Vorgaben gerne diskutiert und oft mit einer fadenscheinigen „ich bin schließlich allein für mich selbst verantwortlich“-Haltung oder schlicht Bequemlichkeit nicht eingehalten werden. Abgesehen davon, dass die meisten Regelungen im Arbeitsschutz „mit Blut geschrieben“ wurden, also durchaus aus der Praxis für die Praxis entstanden sind, wird hierbei auch gerne übersehen, dass die hohe Zahl der an Notruf, erster Hilfe, rettungsdienstlicher und ärztlicher Versorgung beteiligten Personen eines Unfalles nichts mehr mit „Alleinverantwortlichkeit“ zu tun haben – schon gar nicht, wenn man noch die Kollegen berücksichtigt, die die Bilder der im Rücken steckenden Gerüstspindel lange Zeit nicht mehr aus dem Kopf bekommen …
Was dabei weiterhin leider immer noch oft missverstanden wird: Es geht beim Thema Arbeitsschutz zwar primär um Gesunderhaltung und Vermeidung von Unfällen, aber in einem zweiten Schritt auch darum, was passiert, wenn es passiert oder anders ausgedrückt: Wer muss seinen Kopf hinhalten, wenn Schäden passieren.
Daher an dieser Stelle ein Appell im Namen aller technischen Leiter, Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik und Bühnen-und Studiofachkräfte: Lasst uns bitte nicht täglich darüber diskutieren müssen, ob der Helm auch tatsächlich jeden Schäkel aus 20 m Höhe abfangen kann, sondern bedenkt, wer im Falle eines Falles den behindertengerechten Umbau der Wohnung nach einem Unfall ohne PSA bezahlen muss …
(Bild: Falco Zanini)
Spätestens, wenn der langjährige Kollege beim jährlichen „Festival-Stelldichein“ seine Lesebrille zückt, um Pläne und technische Anweisungen lesen zu können, wird der unaufhaltsame Wandel auch in unserer Welt wohl für jeden deutlich sichtbar: Die Branche wird erwachsen und auch aus reiselustigen Rock’n’Roll-Jüngern werden im Laufe der Jahre stetig zunehmend verantwortungsbewusste Familienmenschen. Deshalb sollten sich auch die Hardcore-Praktiker unter uns daran gewöhnen, ihr tägliches Tun und Handeln natürlich hinsichtlich Nutzen und Schutzwirkung, weiterhin aber auch hinsichtlich rechtlicher Forderungen, eigener Haftung und damit letztlich auch finanzieller Tragweiten hin zu bewerten.
Wer jetzt aber denkt, mit PSA, Yellow-Jackets, Potentialausgleich und Sekundärsicherung wäre auch das Thema Sicherheit weitestgehend abgedeckt, der irrt gewaltig! Zwischen der großen Freiheit der privaten Ebene und dem streng regulierten Arbeitsschutz von Beschäftigten bewegen sich unsere Veranstaltungen und die damit verbundene Besuchersicherheit – egal ob kleine Weihnachtsfeier, traditionelles Volksfest oder großes Musikfestival – aufgrund des Fehlens eines eindeutigen „Veranstaltungsgesetzes“ immer noch in einem nebulösen Gemisch aus zahlreichen Gesetzen, Vorschriften und Regelungen, aber auch großer Unsicherheit und Unwissenheit hinsichtlich notwendiger und zumutbarer Maßnahmen.
Man kann nun die Moralkeule schwingen und anführen, dass es für alle Beteiligten einer Veranstaltung eine Selbstverständlichkeit sein sollte, für Sicherheit und Wohlergehen von Beschäftigten und Besuchern zu sorgen. Darüber hinaus gibt es für Betreiber und Veranstalter aber auch einige konkrete rechtliche Vorgaben, die eine Beschäftigung mit dem Thema „Veranstaltungssicherheit“ unerlässlich machen. Neben den bereits erwähnten Vorgaben aus dem Arbeitsschutz – immerhin gelten diese ja auch für alle weiteren Beschäftigten und anwesenden Personen während der Veranstaltung, egal ob Technik-, Catering-, Service-, Ordnungspersonal, Besucher usw. – sind hier maßgeblich vor allem Gesetze und Vorschriften aus öffentlich-, privat- sowie strafrechtlichen Regelwerken zu nennen.
Der aktuell so oft verwendete, doch selten mit konkretem Inhalt gefüllte Begriff des „Sicherheitskonzeptes“ stammt in seiner ursprünglichen Form aus dem Baurecht und ist eine Forderung aus der Sonderbauverordnung für Versammlungsstätten, der sogenannten Versammlungsstättenverordnung (VStättVO). Da Baurecht Ländersache ist und sich die Bauordnungen der einzelnen Länder unterscheiden, beziehen wir uns hier auf §43 der aktuellen Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO).
Hier steht zu lesen:
(1) Erfordert es die Art der Veranstaltung, hat der Betreiber ein Sicherheitskonzept aufzustellen und einen Ordnungsdienst einzurichten.
(2) Für Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen hat der Betreiber im Einvernehmen mit den für Sicherheit oder Ordnung zuständigen Behörden, insbesondere der Polizei, der Feuerwehr und der Rettungsdienste, ein Sicherheitskonzept aufzustellen. Im Sicherheitskonzept sind die Mindestzahl der Kräfte des Ordnungsdienstes ge28 | PRODUCTION PARTNER 3/2019 Special | Besuchersicherheit Besuchersicherheit_Stefan_Besuchersicherheit_Stefan 18.03.19 12:38 Seite 28 staffelt nach Besucherzahlen und Gefährdungsgraden sowie die betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen und die allgemeinen und besonderen Sicherheitsdurchsagen festzulegen.
Zuerst einmal ist hier festzuhalten, dass sich die Formulierung „Erfordert es die Art der Veranstaltung“ in Abs. 1 praktisch auf alle Veranstaltungen bezieht und somit die oftmals genannte Grenze von mindestens 5.000 Besuchern kein ausschlaggebendes Kriterium für die Notwendigkeit eines Sicherheitskonzeptes ist. Spätestens im Schadensfall wäre der Nachweis erbracht, dass es bei der Veranstaltung offensichtlich Gefährdungen gab, die nicht beachtet wurden.
Weiterhin verleitet die im Sonderbaurecht verankerte Forderung leider oftmals zu dem Irrglauben, sich bei Veranstaltungen abseits des Anwendungsbereiches dieser länderspezifischen Verordnungen – in Bayern fallen beispielsweise alle Open-Air-Festivals ohne ortsfeste Tribünen nicht unter den Geltungsbereich der aktuellen VStättVO – nicht explizit um Sicherheit kümmern zu müssen. Dies ist jedoch ein Trugschluss, können doch einerseits eine oder mehrere Vorgaben der VStättVO als Auflagen im Genehmigungsbescheid der Ordnungsbehörde gefordert werden, andererseits gibt es diverse weitere Rechtsquellen, die sich dem Thema Sicherheit sozusagen indirekt über das Thema Haftung nähern.
So existiert auf der zivilrechtlichen Seite die aus §823 BGB abgeleitete, sogenannte „Verkehrssicherungspflicht“, wonach jeder zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist, der vorsätzlich oder fahrlässig Rechtsgüter wie Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum oder ein sonstiges Recht eines Anderen widerrechtlich verletzt. Oder anders ausgedrückt: Derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält (z.B. Veranstaltungen), hat die Pflicht, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um Schäden anderer zu verhindern. Hier reden wir nicht nur von „großformatigen Themen“ wie standsicheren Bühnen oder Abschrankungen, sondern auch über vermeintliche „Kleinigkeiten“ wie glatte Wege im Winter, Maulwurfslöcher auf der Open-Air-Wiese im Sommer oder Astschlag durch beschädigte Bäume.
(Bild: Detlef Hoepfner)
In gewisser Weise das Pendant auf strafrechtlicher Seite ist die „Garantenstellung“. Hier schließt der Veranstalter beispielsweise mit dem Verkauf von Eintrittskarten in der Regel einen Vertrag mit besonderer Vertrauenslage und Schutzfunktion zwischen sich und seinen Gästen. Daraus ergibt sich nach §13 StGB eine sogenannte „Garantenstellung“ und verpflichtet den Veranstalter, im Rahmen des Notwendigen und Zumutbaren für einen gefahrlosen Besuch seiner Veranstaltung zu sorgen – tut er dies nicht, kann er sogar strafrechtlich wegen Unterlassens belangt werden.
Grundsätzlich gilt also immer: Wer Menschen zu sich ruft, ist für deren Sicherheit verantwortlich und sollte sich aus diesem Grund auch mit dem Thema Sicherheit auseinandersetzen.
Sicherheitskonzepte bieten niemals absolute Sicherheit, sondern minimieren lediglich unvertretbare Risiken durch die Erarbeitung, Umsetzung und Wirkungskontrolle notwendiger, geeigneter und zumutbarer Maßnahmen unter die Grenze eines akzeptierten Restrisikos – der passendere Name wäre hier also eigentlich „RisikoMinimierungs-Konzept“. Wer beim Thema Risiko ausschließlich an allseits medial präsente Großschadensereignisse wie das Loveparade-Desaster in Duisburg (s. auch ProzessBericht ab S.48) oder die Terrorangriffe auf Veranstaltungen in Paris, Berlin oder Manchester denkt, der vergisst, dass bereits vermeintlich kleine und „alltägliche“ Ursachen wie beispielsweise mangelhafte Verkehrssicherung, übermäßige Lautstärke, riskantes Showprogramm, Gefährdungen durch große (Hunde, Pferde) und kleine Tiere (Wespen!), Brandgefahren, Wettergefahren, unzureichende Lebensmittelhygiene oder mangelnde Standsicherheit diverser Bauten schwerwiegende Folgen haben und so auch schnell in den finanziellen Ruin oder zu massivem Imageverlust führen können.
Mit der Erstellung eines Sicherheitskonzeptes kommt man nun in erster Linie seiner rechtlichen Verantwortung nach und erhöht dadurch – um erneut die Moralkeule zu schwingen – die Sicherheit für seine Besucher. Kaum jemandem ist dabei aber bewusst, wie tief moderne Sicherheitskonzepte tatsächlich gehen können und welche Vorteile sich daraus, auch aus wirtschaftlicher Sicht, für den Auftraggeber ergeben können.
»Lasst uns bitte nicht täglich darüber diskutieren, ob der Helm auch tatsächlich jeden Schäkel aus 20 m Höhe abfangen kann, sondern bedenkt, wer im Falle eines Falles den behindertengerechten Umbau der Wohnung nach einem Unfall ohne PSA bezahlen muss …«
Stefan Junker | zur Herangehensweise an Sicherheit auf Baustellen
Gute Sicherheitskonzepte sind weit mehr als ein „notwendiges Übel“, „Kostenverursacher“ und „EventVerhinderer“ – denn umfangreiche und individuell konzipierte Veranstaltungssicherheit ist vor allem eines: ein Garant für eine hohe Besucherzufriedenheit und eine gelungene Veranstaltung, egal ob durch sichtbare Maßnahmen zur Stärkung des Sicherheitsempfindens oder subtile Verbesserungen, die letztlich auch zu höheren Einnahmen und damit einem gesteigerten, wirtschaftlichen Erfolg des Veranstalters beitragen. Im besten Fall ergibt sich aus der Sicherheitsplanung sogar eine WinWin-Situation für den Auftraggeber – so kann beispielsweise eine sicherheitstechnisch begründete Besucherzählung ergeben, dass im Laufe eines Abends aufgrund Fluktuation deutlich mehr Besucher als bisher angenommen eingelassen und so höhere Einnahmen bei gleichzeitig erhöhter Sicherheit generiert werden können.
Grundsätzlich lässt sich also sagen: ein solides und individuell angepasstes Sicherheitskonzept begleitet den Besucher von seiner Anreise über Zugang und Aufenthalt bis zum Verlassen der Veranstaltung und Abreise nahezu auf Schritt und Tritt und bietet selbst bei Störungen des Regelbetriebs in Form von Unfällen, Bränden, technischem Versagen, Wettergefahren usw. Möglichkeiten und Lösungen von der Problembeseitigung bis hin zur Räumung.
Anbieter für die Erstellung von Sicherheitskonzepten gibt es zahlreich am Markt – allein ein Blick ins Internet liefert eine Vielzahl an Dienstleistern. Doch woran erkennt man seriöse Anbieter? Gibt es so etwas wie ein Gütesiegel?
Per Gesetz werden an den Ersteller eines Sicherheitskonzeptes keinerlei Vorgaben geknüpft. Grundsätzlich darf hier jedermann aktiv werden, was uns aber wieder an die eingangs bereits erwähnte Frage nach dem „was passiert, wenn es passiert“ bringt. Denn ein aus Kostengründen selbst erstelltes oder von nicht qualifizierten Beratern erstelltes Sicherheitskonzept kann einem im Schadensfall ganz schnell um die Ohren fliegen. Im besten Fall erweist es sich als nutzlos, im schlimmsten Fall aber sogar als äußerst negativ, wenn beispielsweise Gefährdungen zwar erkannt, aufgrund falscher Bewertungen oder Beratung aber nicht bearbeitet wurden und so aus Fahrlässigkeit schnell grobe Fahrlässigkeit bis hin zu Vorsatz wird – vor Gericht ein immenser Unterschied!
Als Unternehmer sollte man daher im Rahmen seiner Auswahlverantwortung unbedingt auf eine entsprechende Qualifizierung des beauftragten Sicherheitsberaters achten. Empfehlenswerte Ausbildungen sind hier beispielsweise Meister/in für Veranstaltungstechnik in Kombination mit Weiterbildungen zum Fachmeister/in für Veranstaltungssicherheit, Fachplaner/in und Leiter/in für Besuchersicherheit oder auch Sicherheitsfachperson für Versammlungsstätten und Veranstaltungen.
Dies ist nur ein kleiner Auszug aus den möglichen Qualifizierungen und erhebt keinesfalls Anspruch auf Vollständigkeit, soll aber verdeutlichen, dass zur Erstellung von Sicherheitskonzepten für Veranstaltungen durchaus umfangreiche und sehr spezifische Kenntnisse sowie Erfahrungswerte von Nöten sind, die teilweise selbst reine Sicherheitsingenieure, Brandschutzfachplaner oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) nicht zwangsläufig bieten können. Auch die häufig von Security-Firmen angebotenen Sicherheitskonzepte entsprechen leider oftmals in Art und Umfang lediglich einem Ordnungsdienstkonzept mit Angaben zu Anzahl, Position und Aufgaben des eingesetzten Personals, bieten darüber hinaus aber keinerlei weiterführende Betrachtungen, Analysen oder Lösungen.
Wichtig zu verstehen ist: Sicherheitsberater sind keine Behörde, sondern Dienstleister für den Kunden, die nicht verbieten, untersagen oder anordnen, sondern stets bestrebt sind, bauliche, rechtliche oder betriebliche Problemstellungen mit einfachen, rechtskonformen und möglichst kostenarmen Maßnahmen bei gleichwertigem Schutzziel für Besucher und Mitwirkende zu finden, mit allen Beteiligten abzustimmen und umzusetzen. Sicherheitsberater, Kunde und Behörde agieren dabei als Partner, deren gegenseitiges Einvernehmen die Basis für eine risikoarme und sichere Veranstaltung schafft, an deren Ende eine hohe Zufriedenheit aller Beteiligten, niedrige Hilfeleistungs- und Einsatzzahlen gegenüber vergleichbaren Veranstaltungen und nicht zuletzt auch wirtschaftlicher Erfolg, aber keine zivil- oder strafrechtlichen Konsequenzen stehen.
Die Eventbranche ist eine emotionale Branche. Alle Beteiligten arbeiten mit viel Leidenschaft und Herzblut an der Umsetzung von Ideen, Emotionen und großartigen Erlebnissen. Folgerichtig will sich natürlich niemand so richtig mit Unfällen, Schäden und negativen Ereignissen auseinandersetzen oder konfrontiert werden. Getreu dem Motto „das machen wir schon immer so“ oder „da ist noch nie etwas passiert“ werden Risiken und deren Folgen gerne ignoriert, verdrängt oder manchmal sogar verschwiegen. Die Kernfrage aber lautet: Was passiert, wenn es doch passiert – und wer hat dann den schwarzen Peter?
In einer Zeit, in der von Volksfest bis Festival, von Firmenveranstaltung bis Mittelaltermarkt und von Versammlungsstätte bis Off-Location der Spagat zwischen maximalem Erlebnis und maximaler Sicherheit immer größer wird, steigt auch die Notwendigkeit sicherheitstechnischer Bemühungen, die seitens Betreiber, Veranstalter sowie aller beteiligten Unternehmen vom Catering bis zum Technikdienstleister geleistet und koordiniert werden müssen, um die Besuchersicherheit, damit einhergehend aber auch die Besucherzufriedenheit garantieren zu können.
Und wenn doch etwas passiert, wird man nichts mehr zu schätzen wissen, als ein gut funktionierendes Sicherheitskonzept, das einigermaßen trockenen Fußes sowohl durch die Veranstaltung selbst als auch durch die eventuell folgenden Verhandlungen führt.