25 Jahre Sicherheit

Vom „Glück gehabt“ zur professionellen Gefährdungsbeurteilung

25 Jahre entsprechen ca. der Zeitspanne, die Michael Ebner gewerblich in der Veranstaltungstechnik unterwegs ist – und in der er sich auch als Autor von PRODUCTION PARTNER und Fachbüchern wie „Sicherheit in der Veranstaltungstechnik“ mit Sicherheitsfragen auseinandersetzt. Hier gibt er einen Überblick, welchen Weg und Wandlung die Sicherheitsfragen in der Veranstaltungstechnik bis heute durchlaufen haben.

Besucherleitsystem bei Rock im Park (2014)
Besucherleitsystem bei Rock im Park (2014) (Bild: Harald Heckendorf)

Früher war nicht alles besser. Aus Sicht der Sicherheit war früher so ziemlich alles schlechter, und zwar deutlich. Bühnen- und Beleuchtungsmeister gab es so gut wie nur am Theater, die Fachkraft gab es noch gar nicht, die ersten Ingenieure der Theater- und Veranstaltungstechnik hatten gerade ihr Studium begonnen. Jeder, der Veranstaltungstechnik machte, war da „irgendwie reingerutscht“; wenn ich mir die gelernten Berufe derjenigen vor Augen führe, bei denen ich sie kenne, finden sich darunter ein gescheiterter Musiker, ein Automechaniker, ein Druckvorlagenersteller, ein Mediziner – und der Radio- und Fernsehtechniker war bereits überdurchschnittlich nah an der Branche ausgebildet. Entsprechend oft fanden sich „erfrischend pragmatische Lösungen“, so z. B. das Abkleben des Schutzleiters zur Beseitigung einer Brummschleife. Woher sollten es die Beteiligten auch besser wissen – Fachbücher waren selten und auch nicht gut (da möchte ich meine Erstlingswerke gar nicht ausnehmen – auch wenn ich in PA für Fortgeschrittene zumindest erklärt habe, was eine Brummschleife eigentlich ist und warum das Abkleben des Schutzleiters da nicht als Mittel der Wahl betrachtet werden kann). Internet-Diskussionsforen gab es auch nicht. Autodidakten haben sich ihr Wissen selbst erarbeitet, es wurde von Mund zu Mund weitergegeben, inklusive aller Stille-Post-Effekte. Im Oktober 1989 erschien beim Deutschen Institut für Normung die DIN 15905- 5 (Tontechnik in Theatern und Mehrzweckhallen – Teil 5: Maßnahmen zum Vermeiden einer Gehörgefährdung des Publikums durch hohe Schalldruckpegel bei Lautsprecherwiedergabe). Aber kaum jemand bekam es mit, und noch viel weniger interessierte es. Die Branche war geprägt von einer gründlichen Ignoranz aller Verordnungen und Normen. Was auch damit zu tun hatte, dass der Staat diese Ignoranz seinerseits ignorierte. Am meisten achtet man noch die Straßenverkehrsordnung – zumindest dort, wo man erwischt werden kann. Allerdings gehört auch das zur Wahrheit, dass dann letztendlich doch recht wenig passiert ist. Warum, darüber kann nun lange spekuliert werden, es war sicher auch viel Glück dabei. Aber geleitet war man damals nicht von der Überlegung „was steht in der Vorschrift“, sondern „was kann passieren, und wie verhindern wir das“ – also exakt das, was heutzutage unter dem Schlagwort Gefährdungsbeurteilung gesetzliche Pflicht ist, was jedoch von vielen noch gründlich missverstanden wird. Nach und nach haben sich die Zustände verbessert: Die ersten Jahrgänge von Ingenieuren der Theater- und Veranstaltungstechnik haben die – damalige – TFH Berlin verlassen (heute Beuth-Hochschule). Der VPLT wurde gegründet, die Fachkraft und der Meister für Veranstaltungstechnik wurden auf den Weg gebracht, die Versammlungsstätten-Verordnung entmüllt. Parallel wurde auch der Gesetzgeber tätig und reformiert das Arbeitsschutzrecht (das aktuelle Arbeitsschutzgesetz trägt ein Ausfertigungsdatum vom August 1996), 2002 wird auf dieser Verordnungsermächtigung die erste Betriebssicherheitsverordnung erlassen und damit auch die Begriffsbestimmung für die „befähigte Person“.

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»Statt Detailregulierungen für jede Problemstellung: Formulierung von Schutzzielen und allgemein gültigen Regeln sowie Zuweisung von Verantwortung«

 

Insgesamt folgen Gesetz- und Verordnungsgeber damit dem Trend zur Deregulierung: Keine Detailregulierungen mehr für jede Problemstellung, sondern Formulierung von Schutzzielen und allgemein gültigen Regeln sowie die Zuweisung von Verantwortung. Zudem: Im vormals primär berufsgenossenschaftlich geregelten Arbeitsschutz konnte man als Unternehmen, das nur Freelancer einsetzt, prima „unter dem Radar fliegen“. Nun haben wir nicht mehr den Begriff des (bei der Berufsgenossenschaft) Versicherten, sondern des Beschäftigten, und damit sind auch alle arbeitnehmerähnlichen Personen umfasst. Auch die bereits erwähnte DIN 15905-5 erschien urplötzlich wieder aus der Versenkung: Für ein Berufungsverfahren wegen eines Gehörschadens nach einem Veranstaltungsbesuch grub der klagende Anwalt diese Norm aus (OLG Karlsruhe vom 20. März 2000, 19 U 93/99), und in der Revision vor dem Bundesgerichtshof (13. März 2001 in Revision zum Urteil vom OLG Karlsruhe, VI ZR 142/00) wurde diese Norm zur anerkannten Regel der Technik bezüglich der Rechtsfrage erklärt, woran sich die Verkehrssicherungspflicht eines Veranstalters bezüglich hoher Schallpegel bemisst. Inzwischen wird auch das Internet populär und im Sommer 2001 das PA-Forum eingerichtet. Waren früher die aktuellsten Informationen diejenigen, die man aus Fachzeitschriften bezog (und da rechnete man beim Vorlauf eher in Monaten denn in Wochen), konnten nun Informationen innerhalb von Stunden verbreitet werden – was entscheidend sein kann, wenn z. B. irgendwo gefälschte Schäkel auftauchen (also mit einer anderen Legierung und somit deutlich weniger belastbar als angegeben). Auch die Möglichkeit, dass Einsteiger bei Sicherheitsthemen einfach nachfragen können und dann in den meisten Fällen kompetente Antworten erhalten, sollte nicht unterschätzt werden. Lange Zeit waren auch die Belastungstabellen von Traversen ein großes Problem. Nachdem ich im Rahmen von Recherche-Arbeiten für das Rigging Handbuch einigen Herstellern sehr direkte Fragen gestellt habe, hat sich auch da viel zum Besseren entwickelt – keine Ahnung, ob das jetzt Kausalität oder nur eine zufällige Korrelation war. Aber seit auch etliche ausländische Hersteller ihre statischen Berechnungen von etablierten deutschen Ingenieur-Büros durchführen lassen, sind doch die meisten Belastungstabellen auf dem Markt nachvollziehbar und in sich schlüssig.

Duisburg: es geht künftig nicht nur um Selbstgefährdung

Duisburg. Man kann einen solchen Beitrag wohl nicht schreiben, ohne auf das Desaster bei der LoveParade 2010 in Duisburg einzugehen. Dieses hat mit tödlicher Grausamkeit aufgezeigt, welch hohe Verantwortung wir in der Branche tragen. Und dass es da nicht nur um Selbstgefährdung geht (wie beim Techniker, der „mal schnell“ ohne PSA ins Rigg geht), sondern dass auch das Leben und die Gesundheit unserer Besucher von den Entscheidungen abhängt, die wir treffen. Es ist eine verstörende Konstellation, dass so ein Desaster nicht am Anfang eines Weges zu mehr Sicherheit in der Veranstaltungstechnik steht, sondern uns quasi „auf halbem Wege“ deutlich vor Augen führt, dass wir noch lange nicht am Ziel sind. Was steht denn an, auf dieser zweiten Hälfte des Weges? Ich maße mir nicht an, die vollständige Liste zu kennen. Weit oben auf der Agenda stehen auf jeden Fall das Arbeitszeitgesetz (eine 12-Stunden-Schicht ist illegal und kein „Halbtags-Job“), Windlasten (auch bei den ganzen „Nebenbauten“ wie FOH- und Catering-Zelten) und natürlich Lärm: Die DIN 15905-5 muss endlich auch in der Breite umgesetzt werden, und im Bereich der LärmVibrationsArbSchV stehen fast alle ganz am Anfang. Es gibt also viel zu tun – packen wir es an.

 

BuchLesen Sie doch auch dazu den Beitrag „Neues Standardwerk: Sicherheit in der Veranstaltungstechnik“

„… Auf 600 Seiten angewachsen ist das Standardwerk „Sicherheit in der Veranstaltungstechnik“ von Michael Ebner in der neusten Aktualisierung …“

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