Elektrofachkraft: Was sind “Festgelegte Tätigkeiten”?
von Florian Appelt u.a.,
Festgelegte Tätigkeiten sind gleichartige, sich wiederholende elektrotechnische Arbeiten an Betriebsmitteln, die vom Arbeitgeber in einer Arbeitsanweisung festgelegt werden.
In eigener Fachverantwortung dürfen nur die festgelegten Tätigkeiten ausgeführt werden, die in der Ausbildung zur EFKffT (Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten) bzw. EFK im Arbeitsgebiet Veranstaltungstechnik erlernt und geprüft wurden.
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Diese festgelegten Tätigkeiten dürfen nur in Anlagen mit Nennspannungen bis 1.000 V AC bzw. 1.500 V DC und grundsätzlich nur im freigeschalteten Zustand durchgeführt werden. Unter Spannung sind Fehlersuche und Feststellen der Spannungsfreiheit erlaubt.
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