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Initiative der Veranstaltungswirtschaft kritisiert MPK-Beschlüsse

In einem aktuellen Statement kritisiert die Initiative der Veranstaltungswirtschaft e.V. (iG.) die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 24. Januar und beanstandet insbesondere die fehlende Perspektive, wie und für welchen Zeitraum das Kurzarbeitergeld verlängert wird. 

Achtung Kritik

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Lesen Sie hier das ungekürzte Statement der Initiative der Veranstaltungswirtschaft:


Heute trafen sich die Ministerpräsidenten und Bundeskanzler Scholz zum dritten Mal. Für die Veranstaltungswirtschaft ist neben einer obligatorischen Weiterführung der Einschränkungen zumindest einmal erwähnt worden, dass es irgendwann auch einmal weiter gehen soll. In Anbetracht dessen, dass es in zwei Jahren Pandemie noch immer keine nachhaltig wirksamen  Überlegungen für den gebeutelten Eventsektor gibt ist nicht mehr weiter hinzunehmen.

Seit weit mehr als anderthalb Jahren liegen Bund und Ländern inzwischen detaillierte Konzepte des Forum Veranstaltungswirtschaft, der R.I.F.E.L.-Studie der IGVW und weitere Ausarbeitungen zur Diskussion um die Notwendigkeit des Erhalts der knapp 1 Mio. in der Veranstaltungswirtschaft Beschäftigten vor. Sie werden seitdem unbeachtet liegen gelassen. Heute wurde erstmals angedeutet, sich mal wieder mit dem Thema zu befassen und den am Umsatz bemessenen sechstgrößten Wirtschaftszweig das Gefühl von Beachtung zu verschaffen – und somit erneut bis Mitte Februar einfach zur Seite zu stellen.

Die Initiative der Veranstaltungswirtschaft fordert, dass es über  Öffnungsperspektiven nun endlich zu ernsthaften Absichten der Verantwortlichen kommt. Der Wertschöpfungskette Veranstaltungswirtschaft fehlt jede Perspektive, in naher Zukunft einem normalen Geschäftsbetrieb entgegen zu sehen. Ungeachtet der branchentypisch langen Vorlaufzeiten werden die Gäste und Besucher von Veranstaltungen im Ungewissen gelassen und zudem darin verängstigt, die wenigen Veranstaltungsangebote anzunehmen.

Zur dringend notwendigen Verlängerung von Kurzarbeit und Wirtschaftshilfen wurde sich in der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz zwar formal bekannt, deren Weiterführung allerdings noch nicht wirklich in Aussicht gestellt. Immer wieder taucht die Deadline 31. März 2022 auf.

Für die ersten Beschäftigten aus unserem Wirtschaftszweig wird das Mittel der Kurzarbeit schon Ende Februar enden, denn dann sind die 24 Monate maximaler Bezugsdauer vergangen. Für den anderen Teil der seit bald zwei Jahren durch die pandemisch bedingten Einschränkungen leidenden Unternehmen wird die Entscheidung über den Erhalt der Arbeitsplätze im Verlauf der kommenden Wochen fallen.

„Die Dringlichkeit scheint noch nicht wirklich angekommen zu sein. Nur aus den oppositionsgeführten Bundesländern wird eine Protokollerklärung für eine frühzeitige Notwendigkeit der Verlängerung von Kurzarbeitergeld abgegeben. Es sind gerade einmal noch fünf Wochen. Irgendwann müssen die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern auch eine Sicherheit der Beschäftigung oder die Kündigung geben.“,  äußert sich Thorsten Meyer, 1.Vorsitzender des IVW.

„Uns ist es unverständlich, dass neben unseren Eingaben auch die der weiteren Branchenverbände das Problem nur auf die Tagesordnung bringen statt es zu behandeln. Wir hätten bereits eine Entscheidung gebraucht. Es ist schon schlimm genug, dass es den Druck aus den Ländern bedarf, um sich der Sache noch einmal anzunehmen.“ ergänzt Colin Alders, Vorsitz des “Arbeitsausschuss Wirtschaftshilfen” des IVW.


 

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